AK Eingaben und Beschwerden
Jeder Bewohner Bayerns kann sich mit Anliegen etwa in Bausachen, mit Beschwerden über Gebührenbescheide und bei allen sonstigen Problemen im Umgang mit Behörden an den Bayerischen Landtag wenden. Der Arbeitskreis setzt sich ein für:
- Die Gewährleistung des in Art. 115 der Bayerischen Verfassung garantierten Petitionsrechts
- Die partnerschaftliche Annahme der Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger
- Die eingehende Auseinandersetzung mit den Anliegen und Bitten
- Die Vermittlung zwischen den Bürgern und den Behörden
- Die Suche nach Lösungswegen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
Dr.Harald Schwartz
Vorsitzender
Benjamin Miskowitsch
Stellvertr. Vorsitzender